Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltserlaubnisssen
für Nicht-EU-Staatsangehörige

Ausländer, Verfolgung, Notsituation, EU-Staatsangehörige

Aufenthaltserlaubnisse können u.a. zum Zwecke der Familienzusammenführung, der Arbeitsaufnahme, des Studiums, eines Sprachkurses oder aus humanitären Gründen erteilt bzw. verlängert werden.

Da für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis von Fall zu Fall unterschiedliche Voraussetzungen gelten und verschiedene Unterlagen vorzulegen sind, würde eine erschöpfende Auskunft hier den Rahmen sprengen.
Ob ein Beschäftigungs- und Gehaltsnachweis, eine Geburts- oder Heiratsurkunde, eine Studienbescheinigung oder andere wichtige Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall.

Wichtig ist, dass die betroffene ausländische Person vor Ablauf des Visums bzw. des Aufenthaltstitels unter Vorlage des Passes bei der Ausländerbehörde persönlich die Erteilung bzw. Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt.
Auch eine telefonische Beratung vorab ist möglich und sinnvoll.

Notwendige Unterlagen

Bei Antragstellung wird die Person durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde beraten und die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen angefordert.

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Mazedonien


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Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332

Zuständige Mitarbeiter/innen:


Bosnien Herzegowina, Kroatien, Serbien, Montenegro, Kosovo


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Türkei (Buchstabe E-O)


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Türkei (Buchstabe A-D)


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Türkei (Buchstabe P-Z, / Ö und Ü)


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Europa (Nicht-EU-Staaten), Arabische Staaten, Afrika, Nord- und Südamerika, Australien und Neuseeland


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ehem. UdSSR, Asien


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