Schwarzarbeit (Bekämpfung)
Bauen, illegal
Der Märkische Kreis kontra Schwarzarbeit
Schwarzarbeit hat, trotz des derzeitigen wirtschaftlichen Aufschwunges, nach wie vor Hochkonjunktur und stellt für die gesamte Wirtschaft, insbesondere für das Handwerk, auch im Märkischen Kreis, ein großes Problem dar. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, schließen Unternehmen von fairer Konkurrenz aus und bringen den Staat um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Unter Schwarzarbeit fallen jedoch nicht nur die Steuerhinterziehung und das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen, die vom Zoll - Bereich: Finanzkontrolle Schwarzarbeit bzw. von der Steuerfahndung verfolgt und geahndet werden, sondern auch:
- Gewerbeausübung ohne Gewerbeanzeige (§ 14 Gewerbeordnung)
- Ausübung des Reisegewerbes ohne Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung)
- Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne Handwerksrolleneintragung (§ 1 Handwerksordnung)
- Missbrauch von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Beauftragung zu einer unter den Punkten 1. - 4. aufgeführten Formen der Schwarzarbeit (Auftraggeber)
Die vorgenannten Verstöße werden bereits seit 1995 durch die Ermittlungsgruppe "Bekämpfung der Schwarzarbeit" der Kreisverwaltung verfolgt und geahndet. Die Verfolgung und Ahndung der unter Punkt 4. aufgeführten Verstöße, erfolgt in Zusammenarbeit der Ermittlungsgruppe der Kreisverwaltung, des Zolls und des Ermittlungsdienstes der Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II (ARGE) als Leistungsträger.
Sie können sich mit Hinweisen und Anzeigen auf Schwarzarbeit an die Ermittlungsgruppe des Märkischen Kreises wenden. Hierzu teilen Sie bitte den unten aufgeführten Mitarbeiter/Innen telefonisch, oder mit Hilfe des Formulars Ihre Erkenntnisse mit.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
- Handwerksordnung
- Gewerbeordnung
- Ordnungswidrigkeitengesetz
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Schwarzarbeit
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
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