Maklergewerbe
Geschäftsvermittler
Für die gewerbliche Ausübung einer Maklertätigkeit ist eine Maklererlaubnis notwendig.
Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt des Märkischen Kreises schriftlich zu stellen.
Antrag ist bei dem Ordnungsamt des Märkischen Kreises schriftlich zu stellen.Welche Unterlagen mit dem Antrag vorzulegen sind und welche Verwaltungsgebühr anfällt, können Sie aus dem Makler-Merkblatt entnehmen.
Bei dem Maklergewerbe handelt es sich um ein sog. Vertrauensgewerbe.
Aus diesem Grunde wird seitens des Ordnungsamtes eine Zuverlässigkeitsprüfung der Antragsteller durchgeführt, welche ca. 4 Wochen andauert.
Sobald
- die erforderlichen Auskünfte zur Zuverlässigkeit vorliegen,
- der/die AntragstellerIn die persönlichen Unterlagen vollständig vorgelegt hat und
- die durch Kostenvorschussbescheid festgesetzte Verwaltungsgebühr seitens der Antragsteller überwiesen wurde,
wird die beantragte Maklererlaubnis ausgefertigt und umgehend zugesandt.
Aktuell wird darauf hingewiesen, dass für die Vermittlung von Immobiliendarlehen ebenfalls die Vermittlung von Grundstücken beantragt werden muss.
Zusätzlich zur ausgestellten Maklererlaubnis hat der/die Gewerbetreibende das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbeabteilung der Ortsbehörde anzuzeigen.
Als Vermittler von Kapitalanlagen, Bauträger sowie Baubetreuer unterliegen Sie einer Prüfungspflicht.
Prüfungspflicht.Für jedes Geschäftsjahr hat der/die prüfungspflichtige Gewerbetreibende einen Prüfbericht bzw. eine sog. Negativanzeige bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres vorzulegen. Ein Versäumen der Frist ist eine Ordnungswidrigkeit, die mittels Bußgeld geahndet werden kann.
Weitere Informationen zur Pflichtprüfung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) können aus dem Pflichtprüfungs-Merkblatt sowie dem sowie dem Fragenkatalog entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
§ 34c Gewerbeordnung (GewO)
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Maklergewerbe - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung (PDF)
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Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Maklergewerbe
Kreishaus Lüdenscheid
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58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6190
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