Jagdschein
Hege
Die Verlängerung (oder Erstausstellung) Ihres Jagdscheines können Sie schriftlich oder persönlich beantragen.
Der Jagdschein kann für ein-, zwei- oder drei Jagdjahre ausgestellt werden. Die Versicherungsbestätigung muss für den gleichen Zeitraum Gültigkeit haben!
Tagesjagdscheine:
Der Tagesjagdschein kann für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Der Zeitraum richtet sich nach dem Wunsch des Jagdscheininhabers.
Kosten
| Jahresjagdschein |
80,- € |
(35,00 € Gebühr + 45,00 € Jagdabgabe) |
|---|---|---|
| 2-Jahres-Jagdschein |
140,- € |
(50,00 € Gebühr + 90,00 € Jagdabgabe) |
| 3-Jahres-Jagdschein |
200,- € |
(65,00 € Gebühr + 135,00 € Jagdabgabe) |
| Tagesjagdschein |
27,- € |
(15,00 € Gebühr + 12,00 € Jagdabgabe) |
| Jagdscheindoppel |
30,00 € |
bei Verlust des Jagdscheines |
Notwendige Unterlagen
- Antragsvordruck (steht zum Download zur Verfügung!)
- Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
Bitte beachten: Als Versicherungsnachweis ist die Rechnung über den Versicherungsbeitrag nicht ausreichend! Es muss vom Versicherungsunternehmen eine Bestätigung ausgestellt werden, aus der hervorgeht für welchen Zeitraum die Versicherung besteht und wie hoch die Deckungssummen sind. Diese müssen 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden betragen. - Jagdschein bzw. Ausweispapiere - bei Erstausstellung Jägerprüfungszeugnis
- aktuelles Lichtbild (bei Neuausstellung des Jagdscheines)
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Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Jagd- und Fischereiangelegenheiten
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6190
Zuständige Mitarbeiter/innen:


