Fischerprüfung

Angeln

Der Märkischer Kreis - Untere Fischereibehörde - führt zweimal im Jahr eine Fischerprüfung durch.

Die Fischerprüfungen im Frühjahr finden zu folgenden Terminen statt:

07.05.2012 bis 09.05.2012 im Kreishaus Iserlohn

14.05.2012 bis 15.05.2012 im Kreishaus Lüdenscheid

Die Termine für die Prüfungen im Herbst werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Teilnehmen kann jeder, der das 13. Lebensjahr vollendet hat.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung müssen spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Märkischen Kreis, Fachdienst 30 - Allgemeines Ordnungsrecht, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid, eingereicht werden.

Vorbereitung auf die Fischerprüfung

Im Märkischen Kreis werden in einigen Städten Vorbereitungskurse auf die Fischerprüfung angeboten, die Kurse beginnen in der Regel bis zu 10 Wochen vor der Prüfung. Bei Interesse setzen Sie sich bitte direkt mit dem für Sie in Frage kommenden Kursleiter in Verbindung:

Kursleiter - Südkreis Kursleiter - Nordkreis

Werdohl
Hans-Jürgen Birkhahn
Telefon: 02392/12966

Balve
Hans-Peter Conredel
Telefon: 02375/5645

Plettenberg
Hans-Jürgen Friese
Telefon: 02391/50039
(Kurs findet nur im Herbst statt)

www.forelle-eiringhausen.de

Iserlohn
Peter Menze
Telefon: 02371/52499

Schalksmühle und Lüdenscheid
Karl-Arno Trommer
Telefon: 02355/3805
Menden
Johann Schmacher
Telefon: 02373/82852

Kierspe
Andreas Kleinke
Telefon: 02269/180763 + 0157/89657629

Lüdenscheid
Mara Persch
Telefon: 02351/4320200

Hemer
Wolfgang Herren
Telefon: 02372/14222

Olpe
Angelschule "Bachfloh" 
Marc Hanelt
Telefon: 02761/825614

Iserlohn-Letmathe
Letmather Angelsportverein
Oliver Haberkamp
Telefon: 02374/10877 + 0179/5754261

 

Prüfungsgebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 € und wird für den Fall, dass Sie einen Vorbereitungskurs besuchen an den jeweiligen Kursleiter entrichtet. Nehmen Sie an keinem Vorbereitungskurs teil, erhalten Sie nach Eingang des Antrages auf Zulassung zur Fischerprüfung eine Zahlungsaufforderung.

P r ü f u n g s a b l a u f :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich/praktischen Prüfungsteil

Schriftlicher Prüfungsteil (90 Minuten):

Bei der schriftlichen Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer einen Fragebogen mit 60 Fragen aus sechs verschiedenen Sachgebieten (10 Fragen je Sachgebiet) -->

A - Allgemeine Fischkunde
B - Spezielle Fischkunde
C - Gewässerkunde und Fischhege
D - Natur- und Tierschutz
E - Gerätekunde
F - Gesetzeskunde 

Zu jeder Frage werden drei mögliche Antworten vorgegeben, wobei nur eine Antwort richtig ist. Insgesamt müssen aus jedem Sachgebiet mindestens 6 Fragen  UND insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird den Prüfungsteilnehmern direkt im Anschluss mitgeteilt.

Ist dieser Prüfungsteil nicht bestanden, wird der Prüfungsteilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung kann zum nächsten Termin wiederholt werden!

Mündlich/praktischer Prüfungsteil:

Es folgt der mündlich/praktische Prüfungsteil mit der Abfrage der Artenkenntnis. Hierbei werden dem Prüfungsteilnehmer sechs - nach dem Zufallsprinzip ausgewählte - Schautafeln mit Fischen gezeigt, von denen mindestens vier Fische richtig benannt werden müssen.

Zum Abschluss der Prüfung wird dem Prüfungsteilnehmer vom Fachprüfer die Aufgabe gestellt für den Fang einer bestimmten Fischart das entsprechende Angelgerät und das notwendige Zubehör waidgerecht zusammenzustellen.  Eine komplette Auswahl an Angelruten, Rollen, Schnur, Haken, Köder usw. ist vorhanden. Der Prüfungsteilnehmer hat 15 Minuten Zeit für diese Aufgabe.

Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden wird ihm das Fischerprüfungszeugnis ausgehändigt.

Ausstellung von Fischereischeinen:
Fischereischeine werden von den örtlichen Ortsbehörden (Stadt- und Gemeindeverwaltung - Rathaus) erteilt. Hierfür wird das Fischerprüfungszeugnis sowie ein aktuelles Passbild benötigt!


Zweitausfertigungen von Fischerprüfungszeugnissen:
Eine Zweitausfertigung Ihres Fischerprüfungszeugnisses erhalten Sie für 35,00 € bei der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises.

Tagesscheine sind vor Ort bei den Fischereiausübungsberechtigten (Angelsportvereine, Ruhrverband etc.) erhältlich.

Notwendige Unterlagen

In den schriftlichen Anträgen sind Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort sowie die vollständige Anschrift mit Telefonnummer und ggfs. Email-Adresse anzugeben. Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises (oder des Reisepasses) beizufügen.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Jagd- und Fischereiangelegenheiten


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6190

Zuständige Mitarbeiter/innen: