Fischerprüfung
Angeln
Der Märkischer Kreis - Untere Fischereibehörde - führt zweimal im Jahr eine Fischerprüfung durch.
Die Fischerprüfungen finden an folgenden Terminen statt:
31.05.2010 und 01.06.2010 im Kreishaus Lüdenscheid
14.06.2010 bis 16.06.2010 im Kreishaus Iserlohn
und
25.10.2010 bis 27.10.2010 im Kreishaus Lüdenscheid
02.11.2010 bis 04.11.2010 im Kreishaus Iserlohn
Teilnehmen kann jeder, der das 13. Lebensjahr vollendet hat.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung müssen spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Märkischen Kreis, Fachdienst 30 - Allgemeines Ordnungsrecht, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid, eingereicht werden.
Vorbereitung auf die Fischerprüfung
Im Märkischen Kreis werden in einigen Städten Vorbereitungskurse auf die Fischerprüfung angeboten, die Kurse beginnen in der Regel 4 bis 6 Wochen vor der Prüfung. Bei Interesse setzen Sie sich bitte direkt mit dem für Sie in Frage kommenden Kursleiter in Verbindung:
| Kursleiter - Südkreis | Kursleiter - Nordkreis |
|---|---|
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Werdohl |
Balve Hans-Peter Conredel Telefon: 02375/5645 |
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Plettenberg |
Iserlohn |
| Schalksmühle und Lüdenscheid Karl-Arno Trommer Telefon: 02355/3805 |
Menden Johann Schmacher Telefon: 02373/82852 |
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Kierspe Andreas Kleine |
Iserlohn Klaus Dams Telefon: 02371/797173 |
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Lüdenscheid |
Hemer |
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Olpe |
Iserlohn-Letmathe |
Prüfungsgebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 € und wird für den Fall, dass Sie einen Vorbereitungskurs besuchen an den jeweiligen Kursleiter entrichtet. Nehmen Sie an keinem Vorbereitungskurs teil, erhalten Sie nach Eingang des Antrages auf Zulassung zur Fischerprüfung eine Zahlungsaufforderung.
P r ü f u n g s a b l a u f :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich/praktischen Prüfungsteil.
Schriftlicher Prüfungsteil (90 Minuten):
Bei der schriftlichen Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer einen Fragebogen mit 60 Fragen aus sechs verschiedenen Sachgebieten (10 Fragen je Sachgebiet) -->
A - Allgemeine Fischkunde
B - Spezielle Fischkunde
C - Gewässerkunde und Fischhege
D - Natur- und Tierschutz
E - Gerätekunde
F - Gesetzeskunde
Zu jeder Frage werden drei mögliche Antworten vorgegeben, wobei nur eine Antwort richtig ist. Insgesamt müssen aus jedem Sachgebiet mindestens 6 Fragen UND insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird den Prüfungsteilnehmern direkt im Anschluss mitgeteilt.
Ist dieser Prüfungsteil nicht bestanden, wird der Prüfungsteilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung kann zum nächsten Termin wiederholt werden!
Mündlich/praktischer Prüfungsteil:
Es folgt der mündlich/praktische Prüfungsteil mit der Abfrage der Artenkenntnis. Hierbei werden dem Prüfungsteilnehmer sechs - nach dem Zufallsprinzip ausgewählte - Schautafeln mit Fischen gezeigt, von denen mindestens vier Fische richtig benannt werden müssen.
Zum Abschluss der Prüfung wird dem Prüfungsteilnehmer vom Fachprüfer die Aufgabe gestellt für den Fang einer bestimmten Fischart das entsprechende Angelgerät und das notwendige Zubehör waidgerecht zusammenzustellen. Eine komplette Auswahl an Angelruten, Rollen, Schnur, Haken, Köder usw. ist vorhanden. Der Prüfungsteilnehmer hat 15 Minuten Zeit für diese Aufgabe.
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden wird ihm das Fischerprüfungszeugnis ausgehändigt.
Ausstellung von Fischereischeinen:
Fischereischeine werden von den örtlichen Ortsbehörden (Stadt- und Gemeindeverwaltung - Rathaus) erteilt. Hierfür wird das Fischerprüfungszeugnis sowie ein aktuelles Passbild benötigt!
Zweitausfertigungen von Fischerprüfungszeugnissen:
Eine Zweitausfertigung Ihres Fischerprüfungszeugnisses erhalten Sie für 10,00 € bei der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises.
Tagesscheine sind vor Ort bei den Fischereiausübungsberechtigten (Angelsportvereine, Ruhrverband etc.) erhältlich.
Notwendige Unterlagen
In den schriftlichen Anträgen sind Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort sowie die vollständige Anschrift mit Telefonnummer und ggfs. Email-Adresse anzugeben. Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises (oder des Reisepasses) beizufügen.


