Mietwohnungsbau

Mietwohnung, Modernisieren, Sanierung, Förderung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet werden. Hierzu gehören auch:

  • Wohnungen für bestimmte Nutzergruppen, wie z. B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen
  • Miet-Einfamilienhäuser
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
  • Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige Menschen oder behinderte Menschen
  • Pflegewohnplätze

 

Was ist das Ziel?

Ziel der Förderung ist es, Wohnungen zu schaffen, deren preiswerte Mieten besonders Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen mehr Lebensqualität garantieren.


Was wird gefördert?
 

Gefördert werden insbesondere

  • Mietwohnungen in einer ruhigen und gesunden Umgebung
  • Häuser mit (in der Regel) höchstens vier Vollgeschossen
  • Häuser, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Förderbedingungen sind recht umfangreich und können daher an dieser Stelle nicht im einzelnen dargestellt werden. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an den Märkischen Kreis, Fachdienst Wohnungswesen, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, oder besuchen Sie die Homepage der NRW.BANK.

Notwendige Unterlagen

Die erforderlichen Vordrucke finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz
Wohnraumförderungsbestimmungen

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Mietwohnungsbau



Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437

Zuständige Mitarbeiter/innen:


Bei technischen Fragen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an:


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437

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