Mietwohnungsbau
Mietwohnung, Modernisieren, Sanierung, Förderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen, die nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet werden. Hierzu gehören auch:
- Wohnungen für bestimmte Nutzergruppen, wie z. B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen
- Miet-Einfamilienhäuser
- Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
- Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige Menschen oder behinderte Menschen
- Pflegewohnplätze
Was ist das Ziel?
Ziel der Förderung ist es, Wohnungen zu schaffen, deren preiswerte Mieten besonders Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen mehr Lebensqualität garantieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere
- Mietwohnungen in einer ruhigen und gesunden Umgebung
- Häuser mit (in der Regel) höchstens vier Vollgeschossen
- Häuser, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Förderbedingungen sind recht umfangreich und können daher an dieser Stelle nicht im einzelnen dargestellt werden. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an den Märkischen Kreis, Fachdienst Wohnungswesen, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, oder besuchen Sie die Homepage der NRW.BANK.
Notwendige Unterlagen
Die erforderlichen Vordrucke finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz
Wohnraumförderungsbestimmungen
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Mietwohnungsbau
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Bei technischen Fragen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an:
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437
Zuständige Mitarbeiter/innen:


