Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand
Bauen, Haus, Wohnraumförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen u. a.
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- bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen (Modul 1)
- die bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen, die älter als 25 Jahre sind, zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen (Modul 2)
- die denkmalgerechte Erneuerung von selbstgenutztem Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in historischen Stadt- und Ortskernen (Modul 4)
- bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im preisgebundenen Wohnraum (Modul 5)
Einzelheiten zu den Modulen 2 und 4 erfahren Sie bei Ihrer Ansprechtpartnerin/Ihrem Ansprechpartner des Fachdienstes Wohnungswesen und Elterngeld oder auf den Internetseiten der Ministerien bzw. der NRW.BANK (siehe "Interessante Links").
Hochverdichtete Sozialwohnungsbestände der 60er- und 70er-Jahre, deren Umbau nach Modul 3 gefördert werden kann, gibt es im Märkischen Kreis nicht.
Die nachfolgenden Links geben einen kurzen Überblick zu den Modulen 1 und 5.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei preisgebunden Wohnraum (PDF)
Dateigröße: 631,3 Kilobytes -
Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (PDF)
Dateigröße: 557,6 Kilobytes
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden und zur denkmalgerechten Erneuerung von selbstgenutztem Wohnraum
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Bauliche Anpassung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437
Zuständige Mitarbeiter/innen:


