Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand

Bauen, Haus, Wohnraumförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen u. a.

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    • bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen (Modul 1)
    • die bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen, die älter als 25 Jahre sind, zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen (Modul 2)
    • die denkmalgerechte Erneuerung von selbstgenutztem Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in historischen Stadt- und Ortskernen (Modul 4)
    • bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im preisgebundenen Wohnraum (Modul 5)

Einzelheiten zu den Modulen 2 und 4 erfahren Sie bei Ihrer Ansprechtpartnerin/Ihrem Ansprechpartner des Fachdienstes Wohnungswesen und Elterngeld oder auf den Internetseiten der Ministerien bzw. der NRW.BANK (siehe "Interessante Links").

Hochverdichtete Sozialwohnungsbestände der 60er- und 70er-Jahre, deren Umbau nach Modul 3 gefördert werden kann, gibt es im Märkischen Kreis nicht. 

Die nachfolgenden Links geben einen kurzen Überblick zu den Modulen 1 und 5.

Rechtsgrundlagen

  • Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz
  • Wohnraumförderungsbestimmungen
  • Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand

  • Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

    Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

    Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden und zur denkmalgerechten Erneuerung von selbstgenutztem Wohnraum


    Kreishaus Lüdenscheid
    Heedfelder Str. 45
    58509 Lüdenscheid

    Telefon: 02351 / 966-60
    Fax: 02351 / 966-6437

    Zuständige Mitarbeiter/innen:


    Bauliche Anpassung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen




    Kreishaus Lüdenscheid
    Heedfelder Str. 45
    58509 Lüdenscheid

    Telefon: 02351 / 966-60
    Fax: 02351 / 966-6437

    Zuständige Mitarbeiter/innen: