Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Bauen, Haus, Wohnraumförderung
Landesdarlehen für die eigenen vier Wände Sicherheit, persönliche Freiräume, familiengerechtes Wohnen – insbesondere für Familien gute Gründe, ein Eigenheim oder eine eigengenutzte Eigentumswohnung als ideale Form des Wohnen anzusehen. Das Land Nordrhein-Westfalen hiflt Familien bei der Verwirklichung des Traumes von den eigenen vier Wänden durch die Vergabe zinsgünstiger Darlehen (auch als Landesmittel bekannt) und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes. Die Eigenheimförderung ist einkommensabhängig und richtet sich an Familien mit Kindern und Schwerbehinderte in unteren und mittleren Einkommensgruppen. Die Förderung ist für Neubauvorhaben aber auch für den Erwerb bestehender Objekte bestimmt. Die Höhe der Darlehen ist abhängig vom Kostenniveau der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in der das Bauvorhaben errichtet bzw. ein gebrauchtes Objekt gekauft werden soll. Eine Familie mit 2 Kindern kann für ein Neubauvorhaben beispielsweise bis zu 80.000,00 Euro an zinsgünstigen Fördergeldern erhalten. Interessant sind auch die Fördermöglichkeiten bei gebrauchten Objekten. Hier gibt es in der Regel 70 % der Neubaudarlehen. Für ältere Objekte, die vor 1995 errichtet wurden und nicht die Bedingungen der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllen, gibt es das Kombimodell. Gefördert wird dieses Modell mi 80 % der Neubaudarlehen. Allerdings müssen im Kombimodell Maßnahmen zur energetischen Modernisierung vorgenommen werden. Weitere Informationen können Sie den unten aufgeführten Broschüren entnehmen, die als pdf-Datei zur Verfügung stehen.
Rechtsgrundlagen
Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz
Wohnraumförderungsbestimmungen
Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Förderung des Erwerbs von vorhandenem Wohnraum (PDF)
Dateigröße: 344,1 Kilobytes -
Förderung des Neubaus von Wohnraum (PDF)
Dateigröße: 364,8 Kilobytes
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Eigenheimförderung für Objekte in Lüdenscheid und Menden
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Eigenheimförderung für Objekte in Balve und Werdohl
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Eigenheimförderung für Objekte in Hemer, Iserlohn, Meinerzhagen und Plettenberg
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Eigenheimförderung für Objekte in Altena, Halver und Nachrodt-Wiblingwerde
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Eigenheimförderung für Objekte in Herscheid, Kierspe, Neuenrade und Schalksmühle
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Bei technischen Fragen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an:
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437
Zuständige Mitarbeiter/innen:


