Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Bauen, Haus, Wohnraumförderung

Landesdarlehen für die eigenen vier Wände

 

Sicherheit, persönliche Freiräume, familiengerechtes Wohnen – insbesondere für Familien gute Gründe, ein Eigenheim oder eine eigengenutzte Eigentumswohnung als ideale Form des Wohnen anzusehen. Das Land Nordrhein-Westfalen hiflt Familien bei der Verwirklichung des Traumes von den eigenen vier Wänden durch die Vergabe zinsgünstiger Darlehen (auch als Landesmittel bekannt) und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes. Die Eigenheimförderung ist einkommensabhängig und richtet sich an Familien mit Kindern und Schwerbehinderte in unteren und mittleren Einkommensgruppen. Die Förderung ist für Neubauvorhaben aber auch für den Erwerb bestehender Objekte bestimmt. Die Höhe der Darlehen ist abhängig vom Kostenniveau der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in der das Bauvorhaben errichtet bzw. ein gebrauchtes Objekt gekauft werden soll. Eine Familie mit 2 Kindern kann für ein Neubauvorhaben beispielsweise bis zu 80.000,00 Euro an zinsgünstigen Fördergeldern erhalten.

 

Interessant sind auch die Fördermöglichkeiten bei gebrauchten Objekten. Hier gibt es in der Regel 70 % der Neubaudarlehen. Für ältere Objekte, die vor 1995 errichtet wurden und nicht die Bedingungen der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllen, gibt es das Kombimodell. Gefördert wird dieses Modell mi 80 % der Neubaudarlehen. Allerdings müssen im Kombimodell Maßnahmen zur energetischen Modernisierung vorgenommen werden.

 

Weitere Informationen können Sie den unten aufgeführten Broschüren entnehmen, die als pdf-Datei zur Verfügung stehen.

 

 

 

Rechtsgrundlagen

Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz
Wohnraumförderungsbestimmungen
Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Eigenheimförderung für Objekte in Lüdenscheid und Menden


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437

Zuständige Mitarbeiter/innen:


Eigenheimförderung für Objekte in Balve und Werdohl


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Eigenheimförderung für Objekte in Hemer, Iserlohn, Meinerzhagen und Plettenberg


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Eigenheimförderung für Objekte in Altena, Halver und Nachrodt-Wiblingwerde


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Eigenheimförderung für Objekte in Herscheid, Kierspe, Neuenrade und Schalksmühle


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Bei technischen Fragen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an:


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