Zinsbescheinigungen

Wohnen, Mieten, Sozialwohnung

Sie benötigen eine Bestätigung der zuständigen Stelle, um bei der NRW.BANK einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen?

Eigentümer, deren Wohnraum mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zinssenkung beantragen.

Zuständige Stelle für die Bestätigung zur Erlangung der Zinssenkung ist der Märkische Kreis, wenn das geförderte Objekt in den Orten  Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle liegt. Liegt das Objekt in den Städten Altena, Hemer, Iserlohn, Lüdenscheid, Menden, Plettenberg oder Werdohl so ist für die Ausstellung der Bescheinigung Ihre Stadtverwaltung zuständig.

Darlehen für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt wurden, sind nach 10 Jahren (für Förderzusagen ab 2002 nach 5 Jahren) mit einem Zinssatz von 6% jährlich zu verzinsen. Übersteigt das Gesamteinkommen der Darlehensnehmer/innen die Einkommensgrenze um weniger als 30%, kann auf Antrag die Verzinsung auf die Dauer von 3 Jahren verringert werden. Die Höhe der Einkommensüber- bzw. unterschreitung wird von den Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Wohnungswesen und Elterngeld berechnet und der NRW.BANK bescheinigt.

Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zinsen trifft dann die NRW.BANK. Von dort erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

Gebühren

Für die Erteilung der Zinsbescheinigung wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheines zur Begrenzung der Verzinsung von Landesmitteln (siehe unten)
  • Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung
  • Belege für die im Antrag und in der Einkommenserklärung gemachten Angaben
  • Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
  • Zinssenkungsantrag der NRW.BANK

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich bei den Ansprechpartnerinnen des Fachdienstes Wohnungswesen und Elterngeld.

Rechtsgrundlagen

Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz
Wohnungsbindungsgesetz


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Wohnberechtigungsscheine für die Städte Halver und Meinerzhagen sowie die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437

Zuständige Mitarbeiter/innen:


Wohnberechtigungsscheine für die Städte Balve, Kierspe und Neuenrade sowie die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437

Zuständige Mitarbeiter/innen: