Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei preisgebunden Wohnraum
Bauen, Haus
Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen (Modernisierung), die zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und damit zur Senkung der Nebenkosten im Sozialwohnungsbestand sowie zu einer verstärkten CO²-Einsparung beitragen.
Dazu zählen z.B. folgende Maßnahmen:
- Wärmedämmung der Außenwände, der Kellerdecke, des Daches, etc.
- Einbau von wärmedämmenden Fenstern, Fenstertüren, Dachflächenfenstern und Außentüren
- Maßnahmen zur energieeffizienten Verbesserung bzw. zum erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen, zum Einbau von solarthermischen Anlagen und um Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen
Instandsetzungsmaßnahmen, die durch die geförderten Maßnahmen verursacht werden, und Nachweise bzw. Energiegutachten, die im Zusammenhang mit den geförderten Maßnahmen stehen, sind ebenfalls förderfähig.
Wer wird gefördert?
- Die Förderung wird natürlichen und juristischen Personen als Eigentümerin/Eigentümer, als Erbbauberechtigte oder als sonstige dinglich Verfügungsberechtigte mit ausreichender Kreditwürdigkeit gewährt
Was sind die Mindestanforderungen für Maßnahmen?
- Es sind mindestens drei bauteilbezogene Maßnahmen kombiniert durchzuführen (Maßnahmenpaket). Einzelne Bauteile, die bereits den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 16.08.1994 entsprechen, können als Maßnahmen anerkannt werden.
- Die Anforderungen der Energiesparverordnung (EnEV) der jeweils geltenden Neufassung sind bei der Durchführung der Maßnahmen einzuhalten.
- Wenn eine Fenstererneuerung ohne gleichzeitige Außendämmung durchgeführt wird, muss eine Anlage zur kontrollierten Lüftung eingebaut werden; es sei denn, die Außendämmung entspricht mindestens dem Standard der WSV von 1995.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt mit Darlehen zur Anteilfinanzierung der förderfähigen Bau- und Nebenkosten.
Das Darlehen beträgt bis zu 30.000 Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 60 % der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
Die Darlehen werden für die Dauer von 10 Jahren mit 0,5 % verzinst und 2 % getilgt.
Was ist zu beachten?
Förderfähig sind nur Wohnungen, die
- zum Zeitpunkt der Förderung noch mindestens fünf Jahre öffentlich-rechtlichen Bindungen unterliegen (preisgebundene Wohnungen).
- vor dem 01.01.1995 fertiggestellt worden sind.
- sich in Wohngebäuden mit nicht mehr als vier Vollgeschossen befinden. In Innenstädten und Innenstadtrandanlagen sind u.U. auch Wohnungen in Wohngebäuden mit bis zu sechs Vollgeschossen förderfähig.
Wichtiger Hinweis!
In allen Fällen kann eine Förderung nur dann erfolgen, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Da die weiteren Fördervoraussetzungen sehr vielfältig sind, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner beim Fachdienst Wohnungswesen des Märkischen Kreises in Verbindung setzen und sich informieren lassen.
- Wärmedämmung der Außenwände, der Kellerdecke, des Daches, etc.
- Einbau von wärmedämmenden Fenstern, Fenstertüren, Dachflächenfenstern und Außentüren
- Maßnahmen zur energieeffizienten Verbesserung bzw. zum erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen, zum Einbau von solarthermischen Anlagen und zum Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen
Rechtsgrundlagen
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei preisgebunden Wohnraum (PDF)
Dateigröße: 631,3 Kilobytes
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden und zur denkmalgerechten Erneuerung von selbstgenutztem Wohnraum
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6437
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Bauliche Anpassung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
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