Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand

Bauen, Haus

 

Was ist das Ziel?

Mit Hilfe eines investiven, bindungsfreien Bestandsförderungsprogrammes soll u. a. ein Beitrag zur Lösung der aktuellen demographischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand des Landes Nordrhein-Westfalen geleistet werden.

Das Programm soll dazu beitragen, differenzierte Wohnungsangebote im Bestand insbesondere für ältere und auch pflegebedürftige Menschen zu schaffen, damit diese langfristig in ihren Wohnungen bleiben und bei Bedarf auch ambulant gepflegt werden können.

Was wird gefördert?

Im Vordergrund steht die nachhaltige und bewohnerorientierte Reduzierung von Barrieren im Sinne der DIN 18 025 Teil 2 bzw. bei Bedarf auch nach DIN 18025 Teil 1.

Dazu zählen z. B. folgende bauliche Maßnahmen

  • barrierefreie Umgestaltung des Bades (bodengleiche Dusche) oder der Küche
  • Einbau neuer verbreiterter Türen sowie von Balkontüren zum Abbau von Türschwellen
  • Grundrissveränderungen zur Schaffung von notwendigen Bewegungsflächen
  • Bau eines neuen Erschließungssystems zur barrierefreien Erreichbarkeit der Wohnungen (Rampe oder Aufzug)

Wer wird gefördert?

Die Förderung wird natürlichen und juristischen Personen als Eigentümer/Eigentümerin, als Erbbauberechtigte oder als sonstige dinglich Verfügungsberechtigte gewährt.

Was sind die Mindestanforderungen für Maßnahmen innerhalb von Wohnungen?

Innerhalb einer Wohnung müssen mindestens ein Wohn- und Schlafraum, die Küche oder Kochnische sowie ein Bad ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein. Das Bad muss mit Waschtisch, Toilette und bodengleicher Dusche ausgestattet sein. Sofern Toilette und Dusche in getrennten Räumen untergebracht sind, müssen beide ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge erreichbar sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt mit Darlehen zur Anteilfinanzierung der förderfähigen Baukosten.

Das Darlehen beträgt bis zu 15.000 Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 50 v. H. der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Wird eine Wohnung für Wohngruppen mit älteren und pflegebedürftigen oder behinderten Menschen mit Betreuungsbedarf barrierefrei umgebaut, beträgt dieser Höchstbetrag 30.000 Euro pro Wohnung. 

Die Darlehen werden für die Dauer von 10 Jahren mit 0,5% verzinst und 2% getilgt.

Wichtiger Hinweis!

In allen Fällen kann eine Förderung nur dann erfolgen, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Da die weiteren Fördervoraussetzungen sehr vielfältig sind, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner beim Fachdienst Wohnungswesen des Märkischen Kreises in Verbindung setzen und sich informieren lassen.

Rechtsgrundlagen

  • Wohnraumförderungsgesetz
  • Wohnraumförderungsbestimmungen
  • Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand

  • Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

    Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

    Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden und zur denkmalgerechten Erneuerung von selbstgenutztem Wohnraum


    Kreishaus Lüdenscheid
    Heedfelder Str. 45
    58509 Lüdenscheid

    Telefon: 02351 / 966-60
    Fax: 02351 / 966-6437

    Zuständige Mitarbeiter/innen:


    Bauliche Anpassung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen




    Kreishaus Lüdenscheid
    Heedfelder Str. 45
    58509 Lüdenscheid

    Telefon: 02351 / 966-60
    Fax: 02351 / 966-6437

    Zuständige Mitarbeiter/innen: