Erziehungsgeld
Bitte beachten Sie, dass das Erziehungsgeld nur noch für Geburten bis 31.12.2006 beantragt werden kann. Für Geburten ab dem 01.01.2007 sind die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld anzuwenden.
Viele junge Menschen wünschen sich heute, Kinder zu haben und gleichzeitig berufstätig zu sein. Es ist aber nicht immer einfach, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Das Erziehungsgeld dient als Anerkennung für die Betreuungsleistung der Eltern. Die Elternzeit soll Eltern dabei helfen, die Betreuung des Kindes besser zu organisieren.
Die Höhe des Erziehungsgelds richtet sich nach dem Einkommen, das eine Familie hat. Das Erziehungsgeld wird an die Mutter oder den Vater gezahlt. Voraussetzung dafür ist aber, dass Vater oder Mutter nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten und das Kind in ihrem Haushalt lebt und betreut wird.
In Nordrhein-Westfalen ist die Erziehungsgeldkasse bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt. Sie zahlt das Erziehungsgeld.
Wenn Sie Erziehungsgeld beantragen wollen, müssen Sie dazu ein Formular verwenden. Es steht auf Seiten der Bezirksregierung Münster zum Herunterladen bereit. Sie können das Formular auch online am PC ausfüllen und über das Internet an die Bezirksregierung Münster übermitteln. Nutzen Sie dazu EGON.NRW - das Online-Antragsverfahren.
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an die Bezirksregierung Münster. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erziehungsgeldkassen beraten Sie gerne.


