Elterngeld

Elterngeld; Elternzeit;Erziehungsgeld
Elterngeld

Ab dem 01.01.2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Gewährung von Elterngeld und die Beratung zur Elternzeit zuständig. Die Aufgabe wird durch den Fachdienst Wohnungswesen und Elterngeld wahrgenommen.

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen.

Das für Geburten ab dem 01.01.2007 neu eingeführte Elterngeld ersetzt das vor der Geburt des Kindes erzielte durchschnittliche Erwerbseinkommen in Höhe von 67 Prozent.

Aber auch vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätige Eltern erhalten zumindest den Elterngeld-Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro.

Wenn Sie Elterngeld beantragen wollen, müssen Sie dazu ein Formular verwenden. Dieses ausfüllbare Formular steht auf unseren Seiten zum Herunterladen bereit. Sie können das Formular auch online am PC ausfüllen und uns über das Internet übermitteln. Nutzen Sie dazu EGON.NRW - das Online-Antragsverfahren. Sie müssen dazu ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Technischer Hinweis:

Je nach Einstellung Ihres Computers kann es in Einzelfällen beim Öffnen der Antragsvordrucke Probleme geben. In diesem Fall müssen Sie den Antragsvordruck vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Antrags-Link und wählen "Ziel speichern unter". Der gespeicherte Vordruck kann nun direkt mit dem Acrobat-Reader aufgerufen werden.

Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an uns. Wir beraten Sie gerne. Wenn Sie Ihre Fragen per E-Mail übermitteln, geben Sie auch bitte Ihre Telefonnummer an.

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular
  • Original-Geburtsbescheinigung für "Beantragung von Elterngeld" (vom örtlichen Standesamt)
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt / vor Beginn der Mutterschutzfrist (falls vorhanden)
  • Bei Bezug Mutterschaftsgeld: Nachweis über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Bei Ausländern: Kopie Aufenthaltstitel


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