Förderung von Selbsthilfegruppen

Selbsthilfe

Seit Jahren unterstützt der Märkische Kreis mit dem Anliegen, das ehrenamtliche Engagement für betroffene Bürger anerkennend zu würdigen, finanziell die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen mit gesundheitsfürsorgerischen Zielen. Inwieweit allerdings in den nächsten Jahren weiterhin auf Basis der Vergaberichtlinien vom 01.01.2009 eine finanzielle Unterstützung erfolgen wird, hängt davon ab, ob der Kreistag trotz der knappen Finanzlage Mittel bereitstellen kann.

Die Voraussetzungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen sind der in Anlage beigefügten Richtlinie zu entnehmen. Mit dem ebenfalls in Anlage beigefügten Antragsformular können jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres Fördermittel für das laufende Jahr beantragt werden. Neben der allgemeinen Zielsetzung ist insbesondere - hier ergeben sich immer wieder Rückfragen - die genaue Zahl der behinderten, kranken bzw. betroffenen Gruppenmitglieder aus dem Märkischen Kreis (Punkt 4 - Mitglieder aus dem Einzugsbereich des Förderers) anzugeben. Mitglieder allerdings, die ausschließlich am Reha-Sport nach ärztlicher Verordnung teilnehmen, können hier nicht aufgeführt werden.

Die Punkte 1, 2, 3 und 7 dienen gleichzeitig auch der Aktualisierung des Beratungsführers Gesundheit. Von daher die detaillierte Abfrage.

Die Vergabe der Mittel, die ausschließlich für Angebote an Bürgerinnen und Bürger aus dem Märkischen Kreis zu verwenden sind, erfolgt jeweils im Juli bzw. August.


Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Fachbereich Gesundheitsdienste und Verbraucherschutz


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