Wohnungswesen
Viele Menschen wünschen sich in den eigenen vier Wänden zu leben. Das eigene Haus oder die Eigentumswohnung soll nicht nur den "Besserverdienern" vorbehalten bleiben. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zinsgünstige Darlehen bereit, damit auch Familien mit kleinem Einkommen Wohneigentum bilden können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes informieren über die Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen.
Mit der Förderung der Errichtung von Miet- und Genossenschaftswohnungen durch zinsgünstige Darlehen bietet das Land sowohl Wohnungsunternehmen als auch privaten Investoren einen Anreiz, qualitätsvollen und preisgünstigen Wohnraum für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen zu errichten.
Durch den Abbau von Barrieren im bestehenden Wohnraum sowie baulicher Anpassung und Modernisierung von Altenwohn- und Pflegeheimen, die länger als 25 Jahre fertig gestellt sind, soll das Angebot an die Erfordernisse des demografischen Wandels angepasst werden. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Ferner stellt der Fachdienst Wohnungswesen und Elterngeld des Märkischen Kreises Wohnberechtigungsscheine aus und betreut im Rahmen seiner Zuständigkeit die Mieterinnen und Mieter des sozialen Wohnungsbaus in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.
- Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
- Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand
- Mietwohnungsbau
- Wohnberechtigungsscheine
- Zinsbescheinigungen


