Planen, Bauen & Wohnen
Rund ums Bauen gibt es eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften. Im Mittelpunkt steht dabei, die für das Land Nordrhein-Westfalen gültige Landesbauordnung (BauO NRW). Dort ist exakt festgeschrieben, was erlaubt, was verboten und was möglich ist.
Der Märkische Kreis ist Ihnen bei Fragen zu den geltenden Baubestimmungen gern behilflich. Mit seinen veröffentlichten Serviceversprechen garantiert Ihnen der Märkische Kreis eine umfassende Bauberatung und zügige Antragsbearbeitung. Die notwendigen Informationen zu Ihrem Grundstück liefert Ihnen das Liegenschaftskataster. Benötigen Sie einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte, einen Lageplan oder brauchen Sie Informationen zu den Grundstücksgrenzen, wenden Sie sich an uns.
Wenn Ihr Grundstück aus mehreren Flurstücken besteht, prüfen wir, ob diese vereinigt werden können und führen die Vereinigung kostenfrei durch. Bei Fragen zum Wert von Grundstücken und Gebäuden wenden Sie sich an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis.
Über den Bürgerservice "Bauakte Online" des Märkischen Kreises können Sie alle erforderlichen Bauanträge und Anzeigen online einreichen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich über den Verfahrensstand Ihres Bauantrages online zu informieren. Klicken Sie unten auf "Bauantrag online" und Sie gelangen direkt auf die Startseite der Bauakte online.
Dachflächen für die Anbringung von Photovoltaikanlagen zu vergeben !
Im Rahmen seiner Klimaschutzbemühungen unterstützt der Märkische Kreis den Bau von Solarstromanlagen dadurch, dass er Bürgern und Institutionen geeignete Dachflächen kreiseigener Gebäude für die Anbringung dieser Anlagen zur Verfügung stellt. Gemeinnützige Organisationen werden dabei bevorzugt berücksichtigt.
Derzeit werden von Dritten bereits größere Solarstromanlagen auf dem Dach des Kreishauses Lüdenscheid, Heedfelder Straße, sowie einem Gebäude des Berufskollegs Iserlohn, Hansaallee, betrieben. Die Anbringung weiterer Anlagen an diesen und auch an anderen Standorten wäre möglich. Die Eignung ausgewählter Dachflächen kann bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung gern erörtert werden.
Die Nutzungsüberlassung erfolgt durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages gegen ein symbolisches einmaliges Entgelt in Höhe von 1,00 € für die Dauer von 20 Jahren.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Gebäudemanagement des Märkischen Kreises, Herrn Brosch, unter Telefonnummer 02351 / 966-6890.


