Planen, Bauen und Wohnen

Rund ums Bauen gibt es eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften. Im Mittelpunkt steht dabei, die für das Land Nordrhein-Westfalen gültige Landesbauordnung (BauO NRW). Dort ist exakt festgeschrieben, was erlaubt, was verboten und was möglich ist.

Die Bauaufsicht des Märkischen Kreises ist Ihnen bei Fragen zu den geltenden Baubestimmungen gern behilflich. Mit seinen veröffentlichten Serviceversprechen garantiert Ihnen der Märkische Kreis eine umfassende Bauberatung und zügige Antragsbearbeitung. Die notwendigen Informationen zu Ihrem Grundstück liefert Ihnen das Liegenschaftskataster. Benötigen Sie einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte, einen Lageplan oder brauchen Sie Informationen zu den Grundstücksgrenzen, wenden Sie sich an uns.

Wenn Ihr Grundstück aus mehreren Flurstücken besteht, prüfen wir, ob diese vereinigt werden können und führen die Vereinigung kostenfrei durch. Bei Fragen zum Wert von Grundstücken und Gebäuden wenden Sie sich an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis.

Über den Bürgerservice "Bauakte Online" des Märkischen Kreises können Sie alle erforderlichen Bauanträge und Anzeigen online einreichen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich über den Verfahrensstand Ihres Bauantrages online zu informieren. Klicken Sie unten auf  "Bauantrag online" und Sie gelangen direkt auf die Startseite der Bauakte online.

Geo-Film

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Der Geo-Film informiert über Rollle, Aufgabe und Angebot der Vermessungsverwaltungen.

Wie funktioniert Landesvermessung, Liegenschaftskataster, Grundstücksbewertung, ländliche Neuordnung und Baulandumlegung?

Der neue Standard für Geodaten

Das Liegenschaftskataster und die Landesvermessung der Bundesrepublik Deutschland befinden sich derzeit in einem grundlegenden Modernisierungsprozess. Neben der Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems ALKIS® wird das bisherige Gauß-Krüger (G/K) Koordinatensystem durch das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung (ETRS89/ UTM) abgelöst.

In diesem Leitfaden finden Sie Informationen über die Veränderungen in der Datenerhebung, der Datenhaltung sowie der Datenübermittlung im Liegenschaftskataster.

Dieser Leitfaden informiert über die Veränderungen in der Datenerhebung, Datenhaltung und Datenübermittlung und zeigt in vier Schritten den Weg zur Überführung von Fachdaten in das neue Lagebezugssystem auf.
Die NTV2-Stützpunktdatei steht hier als Download kostenfrei zur Verfügung

Aktuell : Der komplette Datenbestand des

Märkischen Kreises ist nach ALKIS überführt!