17 Kinder im Prognoseunterricht erfolgreich

17 Kinder aus dem Märkischen Kreis wechseln nach dem dreitägigen Prognoseunterricht auf die von den Eltern gewünschte Schulform. Das entspricht einer Quote von 24.6 Prozent aller Jungen und Mädchen, die im Märkischen Kreis am Prognoseunterricht teilgenommen haben. 52 Kinder (75,4 Prozent) besuchen im neuen Schuljahr die von der Grundschule empfohlene und von den Experten im Prognoseunterricht bestätigte Schulform. 

 

In 43 Fällen war es Wunsch der Eltern, ihr Kind eine Realschule besuchen zu lassen. 5 dieser Jungen und Mädchen erhielten nach dem Prognoseunterricht die Zulassung für die Realschule. 12 von 26 Kindern, die aufs Gymnasium wollten, wurden dafür auch zugelassen.

 

Zum Prognoseunterricht, der vom 19. April bis 21. April an fünf Standorten im Märkischen Kreis stattfand, wurden diejenigen Kinder vom Schulamt eingeladen, die von ihren Eltern an einer Schulform angemeldet worden waren, für die sie nach der Empfehlung der Grundschule nicht – auch nicht mit Einschränkung - geeignet waren.

 

Gemessen an der Gesamtzahl der 4305 Viertklässler im Märkischen Kreis waren  rund 98,3 Prozent der Eltern mit der Empfehlung der Grundschule für die weiterführende Schule einverstanden. Nur bei rund 1,6 Prozent differierten die Sichtweisen von Eltern und Schule.

 

Nach dem Prognoseunterricht besuchen somit zum neuen Schuljahr rund 0,8 Prozent aller Viertklässler eine andere als die von ihren Eltern ursprünglich vorgesehene Schulform.

 

Die zuständige Schulaufsichtsbeamtin Annette Heinz weist in diesem Zusammenhang ergänzend auf Folgendes hin: „Denjenigen Schülerinnen und Schülern, die einen negativen Bescheid erhalten haben, stehen trotzdem noch alle Chancen für einen späteren Wechsel offen. So sieht das Schulgesetz in der Erprobungsstufe halbjährliche Klassenkonferenzen vor, in denen für jedes einzelne Kind überprüft wird, ob es inzwischen für eine andere Schulform geeignet ist.“

 

 

Wie verläuft der Prognoseunterricht?

 

Der Prognoseunterricht wird unter der Leitung des Schulamtes von einer Lehrerin oder einem Lehrer der Grundschule und einer Lehrerin oder einem Lehrer der weiterführenden Schule erteilt. An jedem Tag des Prognoseunterrichts finden 3 Unterrichtsstunden in Deutsch, Mathematik und weiteren Lernbereichen oder Fächern statt. Teile des Prognoseunterrichts werden vom Ministerium vorgegeben.

 

Sind die mit der Durchführung des Prognoseunterrichts beauftragten Pädagoginnen und Pädagogen nach den drei Tagen einstimmig davon überzeugt, dass die Eignung für die von den Eltern gewünschte Schulform offensichtlich ausgeschlossen ist, wird das Kind durch abschließenden Bescheid des Schulamtes nicht zum Besuch der gewählten Schulform zugelassen.

Andernfalls wird die Empfehlung der Grundschule durch die Zulassungsbescheinigung des Schulamtes auf Grund des Prognoseunterrichts ersetzt.