Schüler-BAfög jetzt beim Märkischen Kreis beantragen!

Nicht nur Studenten sondern auch Schüler und Schülerinnen, die eine Berufsausbildung an einer Schule machen, können Ausbildungsförderung erhalten. Durch die Ausbildungsförderung soll jungen Menschen, die keinen Ausbildungsplatz bekommen konnten, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung ermöglicht und gesichert werden.

Schüler-BAföG ist kein Darlehen und muss deshalb nicht zurückgezahlt werden! Schüler-BAföG ist vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig.

 

Förderfähig sind Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem mehrjährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Förderfähig ist der Besuch von Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien und Kollegs. Gefördert werden auch Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen. Der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und den übrigen Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen kann nur dann gefördert werden, wenn der/die Schüler/in nicht bei den Eltern wohnt und diese Schulform von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar ist.

 

Die jeweiligen Ausbildungsstätten und Ausbildungsgänge müssen förderungsfähig im Sinne des BAföG sein. BAföG wird mit Beginn der Ausbildung gezahlt, frühestens aber ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Weitere Infos sind unter www.maerkischer-kreis.de und dort unter Bürgerservice, Dienstleistungen A-Z, BAföG erhältlich. Dort können das BAföG-Merkblatt und BAföG-Anträge heruntergeladen werden. Wichtig: Erst das BAföG-Merkblatt lesen, dann fällt das Ausfüllen der richtigen Antragsteile leichter! Antragsformulare können Interessierte auch im Amt für Ausbildungsförderung beim Märkischen Kreis, in den Rathäusern der Städte und Gemeinden und in den Berufkollegs abholen. Die Anträge müssen vollständig und genau ausgefüllt und alle notwendigen Anlagen beigefügt werden. Nur so kann eine zügige Bearbeitung gewährleistet werden. Telefonisch und persönlich beraten beim Märkischen Kreis die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung in Altena, Bismarckstr. 17, Tel. 02352/966-60. Um Wartezeiten für eine persönliche Beratung zu minimieren, bitte möglichst vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.