Schonzeit für Wildschweine aufgehoben

Der Landesbetrieb Wald und Holz als obere Jagdbehörde hat jetzt die Schonzeit für bestimmte Wildschweine aufgehoben. Grund ist die voran schreitende Wildschweinepest. Das teilt der Märkische Kreis mit. Danach dürfen Jäger jetzt Überläuferkeiler (männliche Wildschweine bis zu einem Alter von zwei Jahren) sowie nicht führende Überläuferbachen (Wildschweinsauen im gleichen Alter, die keine Frischlinge dabei haben) erlegen. Diese Mitteilung ist an alle Revierinhaber im Märkischen Kreis verteilt worden.

 Die Aufhebung der Schonzeit gilt für die Jagdbezirke und -reviere in den Städten Hagen, Remscheid und Wuppertal sowie für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein. Im Ennepe-Ruhr-Kreis ist das Gebiet südlich der Autobahn 1  betroffen. Die Behörden sind aufgefordert, die Zahl der erlegten Tiere zu erfassen. So ist nach Abschluss der Schonzeit (31. Juli 2009) erkennbar, wie viele Frischlinge und Überläufer während der Aufhebung der Schonzeit erlegt wurden.